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Einzelförderung für Menschen mit Autismus, Asperger-Syndrom
oder autistischen Zügen
Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer Störung im autistischen Spektrum zeigen Auffälligkeiten
im Sozialverhalten, in der Kommunikation und beim Spielen, Lernen oder Arbeiten. Die Besonderheiten
sind dabei von Person zu Person unterschiedlich.
In einem Falle handelt es sich beispielsweise um ein nichtsprechendes Kind im Vorschulalter, in einem
anderen um eine junge Frau mit Schwierigkeiten im sozialen Umgang oder einen Jugendlichen, der einen
Großteil seiner Zeit in Stereotypien versinkt.
An den Besonderheiten der jeweiligen Person und den aktuellen Problemsituationen orientiert sich die
Einzelförderung durch die Mitarbeiter der Autismusambulanz.
So steht bei einer Person möglicherweise das Training des Sozialverhaltens und der Umgang mit Emotionen
im Vordergrund, bei einer anderen die Förderung der Wahrnehmung, Konzentration und Selbständigkeit und
bei einer dritten die Förderung der Kommunikation.
Ebenfalls kann die Einzelförderung in Form einer Schulbegleitung durchgeführt werden.
Die Einzelförderung findet je nach Absprachen in der Autismusambulanz, im Elternhaus, im Kindergarten
oder in der Schule statt und umfasst einem wöchentlichen Umfang von mindestens einer Einheit (2,5 Stunden).
Die Kosten hierfür übernimmt das Jugendamt (KJHG §§ 30, 31 und 35a) oder das Sozialamt (BSHG §§ 39 und 40).
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