Einzelförderung

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Einzelförderung für Menschen mit Autismus, Asperger-Syndrom oder autistischen Zügen

Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer Störung im autistischen Spektrum zeigen Auffälligkeiten im Sozialverhalten, in der Kommunikation und beim Spielen, Lernen oder Arbeiten. Die Besonderheiten sind dabei von Person zu Person unterschiedlich. In einem Falle handelt es sich beispielsweise um ein nichtsprechendes Kind im Vorschulalter, in einem anderen um eine junge Frau mit Schwierigkeiten im sozialen Umgang oder einen Jugendlichen, der einen Großteil seiner Zeit in Stereotypien versinkt.

An den Besonderheiten der jeweiligen Person und den aktuellen Problemsituationen orientiert sich die Einzelförderung durch die Mitarbeiter der Autismusambulanz. So steht bei einer Person möglicherweise das Training des Sozialverhaltens und der Umgang mit Emotionen im Vordergrund, bei einer anderen die Förderung der Wahrnehmung, Konzentration und Selbständigkeit und bei einer dritten die Förderung der Kommunikation. Ebenfalls kann die Einzelförderung in Form einer Schulbegleitung durchgeführt werden.

Die Einzelförderung findet je nach Absprachen in der Autismusambulanz, im Elternhaus, im Kindergarten oder in der Schule statt und umfasst einem wöchentlichen Umfang von mindestens einer Einheit (2,5 Stunden). Die Kosten hierfür übernimmt das Jugendamt (KJHG §§ 30, 31 und 35a) oder das Sozialamt (BSHG §§ 39 und 40).